Betrauung mit Schulleitung

siehe Erlass der Bildungsdirektion

§ 27 LDG§ 9 PVG

​Nach zweimonatiger Verhinderung der Schulleitung einer Schule ist eine Lehrperson mit der Leitung zu betrauen, wenn zu diesem Zeitpunkt das Ende der Verhinderung nicht innerhalb eines weiteren Monats mit Sicherheit zu erwarten ist. Eine Betrauung hat unverzüglich zu erfolgen, wenn zu erwarten ist, dass die Verhinderung länger als 3 Monate dauern wird, oder wenn die Leitungsstelle frei geworden ist.

Vorgangsweise für die Betrauung:

Die Behörde schlägt vor, die Betrauung erfolgt durch die Bildungsdirektion, der Personalvertretung muss die Betrauung mitgeteilt werden.

Für die betraute Person gilt die Lehrverpflichtung der Schulleitung; sie erhält die Leitungszulage.

besonderer Pensionsbeitrag

siehe auch § 56 PG

​Bei Anrechnung von Vordienstzeiten für den Ruhegenuss (z.B. Studienzeiten an PA und AHS, Wiedereintritt in den Dienst nach erfolgter Abfertigung von Pensionsansprüchen bei LehrerInnen u.ä.) wird ein besonderer Pensionsbeitrag vorgeschrieben, soweit der Dienstgeber keinen Überweisungsbetrag nach den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen erhält. Die Beiträge sind steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

Beschädigung von Lehrer/innen-Eigentum

1. Allgemein:

Wird im Dienst Eigentum beschädigt, liegt es im Ermessen der Bildungsdirektion, Kosten zu ersetzen. 
Ein diesbezügliches Ansuchen um einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe ist über den Dienstweg an die Bildungsdirektion zu richten.

​2. Brille:

Falls während des Unterrichts in Leibeserziehung die Brille einer Lehrperson zerbricht und die Lehrperson verletzt wurde, gibt es bei anerkanntem Dienstunfall Ersatz gemäß den Richtlinien der jeweiligen Krankenkasse.

VertragslehrerInnen melden den Dienstunfall auf dem Dienstweg an die AUVA und erhalten die Brille nach einer Verschreibung durch den Augenarzt ersetzt.

Pragmatisierte LehrerInnen melden den Dienstunfall auf dem Dienstweg an die Unfallversicherung der BVAEB und erhalten die Gläser voll, die Fassung nur teilweise ersetzt. Die Brille muss gleichwertig sein, Dioptrienänderungen werden akzeptiert. Eine Verschreibung durch einen Augenarzt ist nicht erforderlich.

Berufstitel

LDG § 55 

​Richtlinien für das Verfahren der Verleihung von Berufstiteln wurden im Rundschreiben des BKA GZ 111.000/0007-I/1/a/2009 vom 9. Februar 2010 festgelegt.

Nachfolgende Richtlinien sind auf pragmatisierte Lehrer/innen und Vertragslehrer/innen gleichermaßen anzuwenden.

Schulrat / Schulrätin
Voraussetzungen:
a) Vollendung des 50. Lebensjahres
b) ausgezeichnete Dienstbeurteilung und Zusatzkriterien
c) 26 Jahre im Schuldienst

Oberschulrat / Oberschulrätin
Voraussetzungen:
Pkt. a bis c – siehe Schulrat / Schulrätin
Für VS: 8 Leiterjahre
Für MS, ASO, PTS: 6 Leiterjahre

Sonstige Bestimmungen
Mindestens 5 Jahre Abstand zu einer anderen Auszeichnung des Bundes.

Formular im Dienstweg senden

Berufsorientierung

siehe auch Bildungs- und Berufsorientierung/Lehrplan und Nahtstelle Schule / Beruf (BMB)

​Berufsorientierungsunterricht ist in der 7. bzw. 8. Schulstufe in der Mittelschule als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde und zusätzlich mit 32 Jahresstunden in der 7. bzw. 8 Schulstufe integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen zu führen.

In allen anderen Schularten (AHS-Unterstufe, Sonderschulen, Volksschuloberstufe) ist Berufsorientierung als „verbindliche Übung“ verpflichtend im Ausmaß von je 32 Unterrichtsstunden (dies entspricht einer Wochenstunde) verankert. Berufsorientierung kann entweder fächerintegrativ – d.h. dass Berufsorientierungsstunden im Rahmen mehrerer anderer Pflichtgegenstände abgehalten werden – oder als eigenes Fach unterrichtet werden. In diesem zweiten Fall entscheidet die jeweilige Schule autonom, welches andere Fach um diese Wochenstunde gekürzt wird.

Bildungs- und Lehraufgabe:
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele. Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw. Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein. Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit, Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei im Mittelpunkt stehen. Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit, selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen.

Realbegegnungen bieten eine breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage, Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.