Vorraussetzungen für die Teilpension im öffentlichen Dienst:
- Möglichkeit „Hacklerregelung“ oder „Korridorpension“ (siehe Pensionierung)
- Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung
- Dienstliches Interesse
Sonderregelung für Lehrpersonen:
Für Lehrpersonen ist die Teilpension besonders knifflig, da die Arbeitszeit von Lehrerinnen und Lehrern nicht punktgenau um 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent reduziert werden kann. Deshalb gelten hier Bandbreiten statt fixer Prozentwerte: - Reduktion auf 25–35 Prozent der Lehrverpflichtung → Teilpension von 75 Prozent
- Reduktion auf 45–55 Prozent der Lehrverpflichtung → Teilpension von 50 Prozent
- Reduktion auf 65–75 Prozent der Lehrverpflichtung → Teilpension von 25 Prozent
