Diensteinteilung

Bei der Diensteinteilung (Fächerverteilung, Klassenzuweisung, Stundenplan) ist vom Schulleiter / von der Schulleiterin das EINVERNEHMEN (dezidierte Zustimmung) des Dienststellenausschusses DA herzustellen.

§ 9 Abs. 2 PVG

Dienstbehörde – Bildungsdirektion

Ressortchefin und Präsidentin der Bildungsdirektion

Landesrätin Mag. Daniela Gutschi
Kaigasse 14, 5010  Salzburg

​Bildungsdirektor HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair
Mozartplatz 8-10, 5010 Salzburg

​weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bildungsdirektion

Abteilung Präs/4 – Personal Landeslehrpersonen

Referat Präs/4a – Personalmanagement Pflichtschulen

Referat Präs/4b – Dienstrecht Pflichtschulen

Referat Präs/4c – Dienstrecht Pflichtschulen

Dienstausweis

Über formloses Ansuchen der Lehrperson wird vom Zentralausschuss ein Ausweis ausgestellt.

Gegen Vorlage des (Dienst)Ausweises erhalten Sie in verschiedenen Geschäften Sonderrabatte.

Eine Liste derartiger Geschäfte kann im Zentralausschuss der Personalvertretung angefordert werden.​

Hinweise und Formular für Ansuchen

Dienstalterszulagen – prag. Lehrpersonen

Der pragmatisierten Lehrperson gebührt nach zwei Jahren, die sie in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbracht hat, eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage („kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große DAZ“).

siehe Gehaltsgesetz § 56

Dienstauftrag

Für alle Dienstreisen (Fortbildungen, Kurse, sonstige Reisen mit Dienstauftrag) ist rechtzeitig von der Lehrperson ein Reiseantrag zu stellen. Nur von der Schulleitung genehmigte Anträge können im Nachhinein abgerechnet werden.
Nach Beginn der Dienstreise kann kein Reiseantrag mehr gestellt werden

​Dienstaufträge bewirken, dass die dadurch entfallenen Unterrichtsstunden als erbracht gewertet werden. Sie führen daher zu keiner Verminderung oder Einstellung von Mehrdienstleistungen. Auch im Hinblick auf die Vergütung von Supplierstunden gelten diese entfallenen Unterrichtsstunden als erbracht.

Dienstaufträge im o.a. Sinn können nur für Leistungen erteilt werden, die weder zu den lehramtlichen Pflichten noch zum Bereich der Fort- oder Weiterbildung gezählt werden.

​Der Dienstauftrag wird ​im Serviceportal des Bundes  – Employee-Self-Service für das Reisemanagement (ESS) unter: Reisemanagement > Reiseantrag gestellt.

Diebstahl

Umgehend telefonische Meldung an​

  1. die zuständige Polizeidienststelle
  2. schriftliche Meldung an die Bildungsdirektion

​Diebstähle aus dem Konferenzzimmer: Anzeige bei Polizei gegen unbekannte Täter erstatten.

Bei Regressansprüchen können Gewerkschaftsmitglieder um Rechtsschutz mit diesem Formular ansuchen.

​Vor der Beantragung um Rechtsschutz bitte Kontakt mit

​Toni Polivka

Vorsitzender Pflichtschullehrer/innen Gewerkschaft Salzburg​

Tel: 0664 – 4056 002

toni.polivka@teamsalve.at