siehe auch § 37 LDG
Bei Änderung der Wohnadresse, Verehelichung oder Ehescheidung, Geburt eines Kindes sowie Änderung der Anspruchsvoraussetzung des Kinderzuschusses muss die Dienstbehörde mittels Formular verständigt werden.
Formular Dienstantrittsmeldung
(bei Neuanstellungen und nach Karenzurlauben)
Formular Geburt eines Kindes (+ einmalige Geldaushilfe + Kinderzuschuss)
