Krankenstand

siehe Abwesenheit vom Dienst, §§ 35, 36 LDG, § 13c GehG, §§ 24 VBG​

Jeder Lehrer ist verpflichtet, jede Dienstverhinderung unverzüglich seinem Vorgesetzten zu melden. Dauert die Dienstverhinderung länger als 3 Tage, so ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen. Gilt auch bei stationärer Behandlung im Krankenhaus.

​Pragmatischer Lehrer

Volle Bezüge während Krankenstand für die ersten 181 Tage, ab einer Dauer von 182 Tagen gebühren 80% des Bezuges. Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

​Vertragslehrer IL / PD Lehrer mit unbefristetem Vertragsverhältnis

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. Eine Dienstverhinderung in der Dauer eines Jahres bewirkt die Beendigung des Dienstverhältnisses (Ausnahme: vorherige Vereinbarung über Fortsetzung des Dienstverhältnisses). Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.​

Dienstverhältnis mind. 14 Tage

Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage: Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage

​Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage: Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

​Dauer des Krankenstandes ab 85. Kalendertag: Ansprüche bis zu einem Jahr Krankengeld

​​Dienstverhältnis mind. 5 Jahre

Dauer des Krankenstandes bis 91 Kalendertage: Ansprüche volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes weitere 91 Kalendertage: Ansprüche halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

Dauer des Krankenstandes bis zu einem Jahr: Anspruch auf Krankengeld​

​Dienstverhältnis mind. 10 Jahre

Dauer des Krankenstandes bis 182 Kalendertage: volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes weitere 182 Kalendertage: halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld

ab 365. Kalendertag – Dienstverhältnis endet (wenn nicht anders vereinbart)

​Vertragslehrer IIL / PD mit befristetem Vertrag

​Dienstverhältnis mind. 14 Tage

Dauer des Krankenstandes bis 42 Kalendertage: Ansprüche  volles Monatsentgelt + Kinderzulage

Dauer des Krankenstandes weitere 42 Kalendertage: Ansprüche  halbes Monatsentgelt + halbe Kinderzulage + Krankengeld  

Höhe des Krankengeldes: wird individuell durch den Sozialversicherungsträger berechnet.

Eine weitere Dienstverhinderung durch Krankheit oder denselben Unfall innerhalb von 6 Monaten nach Wiederantritt des Dienstes gilt als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung.

Das Dienstverhältnis endet mit Ablauf der oben genannten Zeiträume, es sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde.

​Kontakt BVAEB Salzburg​

Kontakt ÖGK Salzburg