Sonderurlaub

§ 57 LDG§ 29a VBG

Bildungsdirektion Erlass 1.20 Sonderurlaub, Karenzurlaub, Bildungsteilzeit, Bildungskarenz

Sonderurlaub ist ein Urlaub mit Bezügen. Dem Landeslehrer kann auf sein Ansuchen aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen, zur Fortbildung oder aus einem sonstigen besonderen Anlass ein Sonderurlaub gewährt werden.
Er hat in diesem Fall Anspruch auf die vollen Bezüge.

Fortbildungen: im Regelfall bis 10 Tage/Schuljahr

Wohnungswechsel  –  2 Tage                                                                                                  

​Übersiedlung anlässlich der Versetzung an einen neuen Dienstort  –  3 Tage

​Verehelichung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Lehrers  –  3 Tage

Eheschließung der Kinder, Geschwister oder Eltern  –  1 Tag

Geburt eines Kindes  –  2 Tage

Tod des Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragenen Partners, eines Kindes oder eines (Adoptiv-/Stief-)Elternteils  –  3 Tage

Tod der Bruders/einer Schwester  –  2 Tage

Tod eines Großelternteils oder Schwiegerelternteils  – 1 Tag

Sponsion/Promotion/Zeugnisverteilung nach Bachelor-/Masterstudienabschluss des Lehrers, eines Kindes oder des Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners  –  1 Tag

Goldene, Diamantene oder Eiserne Hochzeit der Eltern  –  1 Tag

Reformationstag (31. Oktober) für Lehrer evang. Glaubensbekenntnisses  –  4 Stunden

Lehramtsprüfung Vorbereitung/schriftliche Prüfung/mündliche Prüfung  –  je 1 Tag

Einsatzleistungen: Für den Fall der Einsatzverrichtung durch Lehrer, die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, der Rettung oder ähnlicher Hilfsorganisationen sind, gebührt in Notsituationen und Katastrophenfällen im Inland Sonderurlaub,

sofern eine Bestätigung der jeweiligen Organisation vorliegt, dass der betroffene Lehrer tatsächlich im Einsatz ist  –  1 Tag

Gesundenuntersuchung  –  1 Tag

Kinderbetreuung  –  bis zu 6 Tage

Kommt ein Lehrer wegen eines notwendigen stationären Aufenthaltes des Ehegatten bzw. Lebensgefährten in einer Krankenanstalt (oder einem Entbindungsheim) ausschließlich oder überwiegend für die Betreuung eines unversorgten Kindes (seines Kindes, Wahl-oder Pflegekindes, Stiefkindes oder des Kindes der Person, mit der der Landeslehrer in Lebensgemeinschaft lebt) in Betracht. Hiezu ist die Vorlage einer schriftlichen Erklärung erforderlich.

Dienstfreistellung für Fortbildung (im Schuljahr)  –  10 Unterrichtstage

Pflegefreistellung (kann auch halbtagesweise in Anspruch genommen werden)  –  5 Tage

Weitere 5 Tage für ein Kind bis zum 12. Lj. möglich (s. Pflegefreistellung).

Ansuchen:

Durch Erlass festgelegte Sonderurlaube, + Fortbildungen an
PH, weitere Sonderurlaube bis zu 3 Tagen      Ansuchen an Direktion

​Sonderurlaube von 4 bis 14 Tagen                                                           Ansuchen an Bildungsdirektion

Sonderurlaube ab 15 Tagen                                                                       Ansuchen an Bildungsdirektion

Zusatzausbildungen und Lehrgänge, EU-Projekte                             Ansuchen an Bildungsdirektion

Sonderurlaube von Leitern bis zu 14 Tagen                                          Ansuchen an Bildungsdirektion

Sonderurlaube von Leitern darüber hinaus                                          Ansuchen an Bildungsdirektion

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Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub 1 – 3 Tage für LehrerInnen

Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub mehr als 3 Tage für LehrerInnen

Formular Bildungsdirektion Sonderurlaub für SchulleiterInnen