Schülerunfall

siehe auch AUVA und Amtshaftung

​Unfallmeldungen müssen elektronisch mit  diesem Formular binnen 5 Tagen an die

​Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Landesstelle Salzburg
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg, Telefon: +43 5 93 93-34300

E-Mail: SLD@auva.at

​geschickt werden. Weitere Informationen hier.

​Forderungen von Erziehungsberechtigten an LehrerInnen sind sofort im Dienstweg an die Bildungsabteilung weiterzuleiten.

Bei strafrechtlicher Verfolgung oder Einleitung eines Disziplinarverfahrens können Gewerkschaftsmitglieder bei der Landesleitung Pflichtschullehrer/innen Rechtsschutz beantragen.

Wende dich in diesem Fall an Toni Polivka, den Vorsitzendenden der Landesleitung GÖD APS Salzburg

Unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Schülerunfallversicherung fallen:

  • alle Unfälle im Rahmen des Unterrichtsbetriebes
  • Unfälle bei Schulveranstaltungen
  • Unfälle bei schulbezogenen Veranstaltungen
  • Unfälle auf dem Weg zur Schule (Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen) und auf dem Heimweg
  • Unfälle auf dem Weg zu religiösen und während religiöser Übungen (Schulmesse, Beichte, …) und auf dem Heimweg

Achtung: Bei privaten Veranstaltungen gilt die gesetzliche Schülerunfallversicherung nicht,
                  bei Regressforderungen nach einem Unfall haften LehrerInnen zivilrechtlich.