Rechtsschutz der GÖD

siehe auch Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

​Gewerkschaftsmitglieder können Rechtsschutz in allen mit dem Dienst in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen beantragen. Er kann nach Prüfung durch das Rechtsbüro vom Vorstand der GÖD bewilligt werden.
Voraussetzung ist eine 6-monatige Beitragswahrheit.

Eine Rechtsberatung ist für alle Gewerkschaftsmitglieder möglich.
Im „Fall des Falles“ wende dich am besten an das Team SALVE – PFG

​Informationen der GÖD​

RS-Regulativ