Leiterzulage 10. April 2026 § 57 GehG und § 106 LDG Den Leitern/Leiterinnen von Unterrichtsanstalten gebührt eine Dienstzulage, die durch die Verwendungsgruppe die Dienstzulagengruppe (Anzahl der Klassen) das Besoldungsdienstalter bestimmt wird. PD – neues Dienstrecht: § 20 LVG