Kulturelle Förderung

Der Dienstgeber gewährt Landeslehrpersonen einen Zuschuss für alle Arten von kulturellen Veranstaltungen – wie zB Konzerte, Schauspiele, Kabaretts, Programmkinos mit kulturellem Schwerpunkt etc. – im Bundesland Salzburg.

Die Höhe des Zuschusses ist wie folgt geregelt:

20 % des ABO-/Einzelkartenpreises j e d o c h höchstens EUR 50,– pro Person und Kalenderjahr

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an das Büro des Zentralausschusses – Tel: 0662 – 8042 – 2704.

​Bildungsdirektion Formular Antrag