Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes

Das Land Salzburg gewährt den Landeslehrpersonen anlässlich der Geburt eines Kindes eine einmalige Geldaushilfe von € 200,00.
Bitte auf dem Formular Meldung der Geburt  ankreuzen: „Ansuchen um einmalige, nicht rückzahlbare Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes.