Familienhospizteilzeit

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben im Rahmen der Familienhospizkarenz die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre – im gleichen Haushalt lebenden – schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.

Folgende Varianten stehen Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern offen:

  • Herabsetzung der Arbeitszeit
  • Änderung der Lage der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)
  • Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)

Sterbebegleitung kann für

  • Ehegattinnen/Ehegatten
  • eingetragene Partnerinnen/Partner und deren Kinder
  • Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten und deren Kinder
  • Eltern, Großeltern, Adoptiv- und Pflegeeltern
  • Kinder, Enkelkinder, Stiefkinder, Adoptiv- und Pflegekinder
  • Geschwister sowie
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder

verlangt werden.

Informationen des Sozialministeriums