Schulhomepage – wir fordern eine rasche rechtssichere Lösung!
Leider gibt es noch keine Lösung für die rechtliche Sicherheit beim Betreiben einer Schulhomepage. Da wir das Thema als sehr wichtig betrachten, haben wir uns heute mit diesem Schreiben an das Bundesministerium und an die Bildungsdirektion gewendet:
Sehr geehrter Herr Bildungsdirektor! Werte Damen und Herren!
Vom Zentralausschuss wurde am 23.04.2026 folgender Beschluss gefasst:
Mit dem Rundschreiben 510015/0017-PA-ZV-IKT/2025 vom 19.01.2026 „Information betreffend Schulwebsites“ und dem „Nachtrag: Information betreffend Schulwebsites“ Geschäftszahl: 510015/0017-PA-ZV-IKT/2025 vom 24.02.2026 hat die Bildungsdirektion Salzburg festgestellt, dass der Betrieb einer Schulhomepage grundsätzlich in den Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung und nicht in den der Hoheitsverwaltung fällt. Was auch zur Folge hat, dass der Betrieb einer Schulwebsite bzw. einer Schulhomepage grundsätzlich nicht als hoheitliche Tätigkeit gewertet wird, so dass ein etwaiger Schutz durch das Amtshaftungsgesetz (AHG) nicht gegeben ist und allfällige Schadenersatzansprüche somit nach dem allgemeinen Zivilrecht (Schadenersatzrecht) geahndet werden. Im Falle eines datenschutzrechtlichen oder urheberrechtlichen Verfahrens haftet derjenige, der die Schulhomepage inhaltlich gestaltet und deren Abrufbarkeit besorgt oder veranlasst.
Auf unseren offenen Brief an BM Wiederkehr erhielten wir am 16.03.2024 das Schreiben 2026-0.232.182 vom Generalsekretär aus dem Bundesministerium in dem eine andere Rechtsmeinung zur Thematik vertreten wird.
Mit Schreiben 560017/0039-PA-Präs/2026 vom 25.03.2026 wurde uns von Seiten des Abteilungsleiters der Bildungsdirektion Salzburg Herrn Mag. Dr. Sebastian Mayr versichert, dass die Bildungsdirektion die Sorgen der Lehrpersonen vor rechtlicher Verantwortung sehr ernst nehme und daher mit dem BMB und anderen Bildungsdirektionen im Austausch stünden, um adäquate Lösungen zu finden und zu erarbeiten.
Viele Schulhomepages wurden in der Zwischenzeit offline gestellt, um Risiken für die Verantwortlichen zu minimieren.
Die Schulwebsite ist oft der erste Eindruck, den Außenstehende von einer Schule bekommen. Sie ist mittlerweile ein unverzichtbares Mittel, um neue Schüler oder -wie jetzt in der Phase der bundesweiten Ausschreibung -neue Lehrkräfte anzusprechen.
Jetzt ist bereits ein Monat vergangen und die Information der Bildungsdirektion ist weiterhin unverändert aufrecht. Wir fordern daher alle Beteiligten auf, eine rasche Lösung im Sinne der Schulen zu finden.
Der Betrieb und die inhaltliche Gestaltung einer Schulhomepage sollen zukünftig als hoheitliche Tätigkeit gewertet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Haslauer (Vorsitzende)
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