{"id":2622,"date":"2026-04-10T11:09:13","date_gmt":"2026-04-10T09:09:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.teamsalve.at\/?p=2622"},"modified":"2026-04-10T11:09:14","modified_gmt":"2026-04-10T09:09:14","slug":"information-der-erziehungsberechtigten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.teamsalve.at\/?p=2622","title":{"rendered":"Information der Erziehungsberechtigten"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading has-medium-font-size\">siehe auch\u00a0<a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/eli\/bgbl\/1986\/472\/P19\/NOR40244994?ResultFunctionToken=77e429f2-68a8-4231-9773-df944975aaac&amp;Position=1&amp;SkipToDocumentPage=True&amp;Abfrage=Bundesnormen&amp;Kundmachungsorgan=&amp;Index=&amp;Titel=schug&amp;Gesetzesnummer=&amp;VonArtikel=&amp;BisArtikel=&amp;VonParagraf=19&amp;BisParagraf=&amp;VonAnlage=&amp;BisAnlage=&amp;Typ=&amp;Kundmachungsnummer=&amp;Unterzeichnungsdatum=&amp;FassungVom=27.07.2023&amp;VonInkrafttretedatum=&amp;BisInkrafttretedatum=&amp;VonAusserkrafttretedatum=&amp;BisAusserkrafttretedatum=&amp;NormabschnittnummerKombination=Und&amp;ImRisSeitVonDatum=&amp;ImRisSeitBisDatum=&amp;ImRisSeit=Undefined&amp;ImRisSeitForRemotion=Undefined&amp;ResultPageSize=100&amp;Suchworte=\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">\u00a7 19 SchUG<\/a>\u00a0und\u00a0<a href=\"https:\/\/teamsalve.wixsite.com\/dienstrechtsabc\/fruehwarnsystem\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Fr\u00fchwarnsystem<\/a>\u200b<\/h2>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-medium-font-size\">Information der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten<\/h2>\n\n\n\n<h6 class=\"wp-block-heading\"><br>(1)<\/h6>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Erziehungsberechtigten von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sind von der Beurteilung der Leistungen der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers durch Schulnachrichten im Sinne der folgenden Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Dar\u00fcber hinaus ist den Erziehungsberechtigten dieser Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler an allgemeinbildenden Pflichtschulen durch zwei Sprechtage im Unterrichtsjahr, an allen anderen Schularten \u2013 ausgenommen an Berufsschulen \u2013 durch die w\u00f6chentliche Sprechstunde des einzelnen Lehrers sowie bei Bedarf durch Sprechtage Gelegenheit zu Einzelaussprachen zu geben. An allgemeinbildenden Pflichtschulen haben die Lehrerinnen und Lehrer den Erziehungsberechtigten, an Berufsschulen den Erziehungsberechtigten und den Lehrberechtigten auf deren Verlangen zu Einzelaussprachen zur Verf\u00fcgung zu stehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1a)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An Volks- und Sonderschulen sowie an Mittelschulen sind dar\u00fcber hinaus regelm\u00e4\u00dfig Gespr\u00e4che zwischen Lehrerin oder Lehrer, Erziehungsberechtigten und Sch\u00fclerin oder Sch\u00fcler vorzusehen. Dabei sind Leistungsst\u00e4rken und Leistungsstand der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers sowie gegebenenfalls schulische oder au\u00dferschulische F\u00f6rderma\u00dfnahmen gemeinsam zu er\u00f6rtern. In der 6. bis 8. Schulstufe ist in der Mittelschule insbesondere der Leistungsstand im Hinblick auf das Bildungsziel des Leistungsniveaus \u201eStandard AHS\u201c zu er\u00f6rtern. F\u00fcr diese Gespr\u00e4che k\u00f6nnen auch die f\u00fcr die Sprechtage gem\u00e4\u00df Abs. 1 vorgesehenen Tage herangezogen werden. In Klassen der Volks- und Sonderschulen, hinsichtlich derer anstelle der Beurteilung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 18 und 20 die Information \u00fcber die Lern- und Entwicklungssituation gem\u00e4\u00df \u00a7 18a tritt, treten anstelle dieser Gespr\u00e4che Bewertungsgespr\u00e4che gem\u00e4\u00df \u00a7 18a Abs. 3.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(1b)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An Polytechnischen Schulen ist jedenfalls einmal im Unterrichtsjahr ein Gespr\u00e4ch zwischen Lehrerin oder Lehrer, Erziehungsberechtigten und Sch\u00fclerin oder Sch\u00fcler vorzusehen. Dabei sind die Leistungsst\u00e4rken und der Lernfortschritt, insbesondere im Hinblick auf weiterf\u00fchrende Ausbildungen, sowie der Berufswunsch der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers gemeinsam zu er\u00f6rtern. F\u00fcr diese Gespr\u00e4che k\u00f6nnen auch die f\u00fcr die Sprechtage gem\u00e4\u00df Abs. 1 vorgesehenen Tage herangezogen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(2)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am Ende des 1. Semesters ist f\u00fcr jede Sch\u00fclerin und jeden Sch\u00fcler eine Schulnachricht auszustellen. Davon ausgenommen sind die Vorschulstufe und Klassen der Volks- und Sonderschule, hinsichtlich derer anstelle der Beurteilung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 18 und 20 eine Information \u00fcber die Lern- und Entwicklungssituation gem\u00e4\u00df \u00a7 18a tritt, sofern nicht gem\u00e4\u00df \u00a7 18a Abs. 6 die Ausstellung einer Schulnachricht verlangt wird, sowie lehrgangs- und saisonm\u00e4\u00dfige Berufsschulen. Weiters ausgenommen sind die 10. bis 13. Schulstufe von Schulen, an welchen die semestrierte Oberstufe gef\u00fchrt wird. Ferner ausgenommen ist die letzte Schulstufe der allgemeinbildenden h\u00f6heren Schule, wenn an dieser die ganzj\u00e4hrige Oberstufe gef\u00fchrt wird. Davon abweichend ist an lehrgangsm\u00e4\u00dfigen Berufsschulen auf Verlangen der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers eine Schulnachricht auszustellen, sofern der Lehrgang nach mindestens der H\u00e4lfte der Lehrgangsdauer unterbrochen wird. Die Schulnachricht hat die Noten der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers in den einzelnen Unterrichtsgegenst\u00e4nden (\u00a7 18) zu enthalten. In leistungsdifferenzierten Gegenst\u00e4nden ist zur Note auch das Leistungsniveau anzugeben; an Berufsschulen entf\u00e4llt die Angabe der Leistungsniveaus, doch ist im Falle des Besuches von Pflichtgegenst\u00e4nden mit erweitertem oder vertieftem Bildungsangebot (\u00a7 47 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes) ein diesbez\u00fcglicher Vermerk aufzunehmen, sofern dieser Vermerk nicht wegen der besonderen Bezeichnung dieser Pflichtgegenst\u00e4nde entbehrlich ist. Weiters ist im Falle des \u00a7 31c ein diesbez\u00fcglicher Vermerk aufzunehmen. Sofern f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler mit sonderp\u00e4dagogischem F\u00f6rderbedarf Lehrpl\u00e4ne verschiedener Schularten oder Schulstufen Anwendung finden, sind Abweichungen vom Lehrplan der Schulart und der Schulstufe, die die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler besucht, zu vermerken. Ferner hat die Schulnachricht die Note der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers f\u00fcr das Verhalten in der Schule (\u00a7 21) zu enthalten. F\u00fcr verbindliche und unverbindliche \u00dcbungen sowie f\u00fcr therapeutische und funktionelle \u00dcbungen sind nur Teilnahmevermerke aufzunehmen. In Sonderschulen f\u00fcr Kinder mit erh\u00f6htem F\u00f6rderbedarf ist anstelle der Noten der erreichte Entwicklungsstand der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers darzustellen; dies gilt auch in Sonderschulen f\u00fcr mehrfach behinderte Kinder, wenn Arten und Ausma\u00df der Mehrfachbehinderung diese Form der Beurteilung erforderlich machen. In der Mittelschule ist der Sch\u00fclerin oder dem Sch\u00fcler in der 8. Schulstufe zus\u00e4tzlich zur Schulnachricht eine erg\u00e4nzende differenzierende Leistungsbeschreibung auszustellen, die in schriftlicher Form die Leistungsst\u00e4rken sowie Lernfortschritte der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers ausweist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn die Leistungen einer Sch\u00fclerin oder eines Sch\u00fclers allgemein oder in einzelnen Unterrichtsgegenst\u00e4nden in besonderer Weise nachlassen, hat die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer bzw. die Klassenvorst\u00e4ndin oder der Klassenvorstand oder die Lehrerin oder der Lehrer des betreffenden Unterrichtsgegenstandes mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(3a)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn die Leistungen der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende eines Semesters mit \u201eNicht gen\u00fcgend\u201c zu beurteilen w\u00e4re, ist dies den Erziehungsberechtigten unverz\u00fcglich mitzuteilen und der Sch\u00fclerin oder dem Sch\u00fcler sowie den Erziehungsberechtigten von der Klassenlehrerin bzw. vom Klassenlehrer oder der Klassenvorst\u00e4ndin bzw. dem Klassenvorstand oder von der unterrichtenden Lehrerin bzw. vom unterrichtenden Lehrer Gelegenheit zu einem beratenden Gespr\u00e4ch zu geben (Fr\u00fchwarnsystem). Dabei sind insbesondere F\u00f6rderma\u00dfnahmen zur Vermeidung dieser negativen Beurteilung (zB Analyse der Lerndefizite unter Einbeziehung der individuellen Lern- und Leistungsst\u00e4rken, F\u00f6rderm\u00f6glichkeiten, F\u00f6rderunterrichtsangebote, Leistungsnachweise) zu erarbeiten und zu vereinbaren. Dies gilt auch f\u00fcr Klassen der Volks- und Sonderschule, hinsichtlich derer anstelle der Beurteilung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 18 und 20 eine Information \u00fcber die Lern- und Entwicklungssituation gem\u00e4\u00df \u00a7 18a tritt, wenn aufgrund der bisher erbrachten Leistungen einer Sch\u00fclerin oder eines Sch\u00fclers die nach Ma\u00dfgabe des Lehrplanes gestellten Anforderungen in der Erfassung und in der Anwendung des Lehrstoffes sowie in der Durchf\u00fchrung der Aufgaben in den wesentlichen Bereichen nicht einmal \u00fcberwiegend erf\u00fcllt w\u00fcrden. Dies gilt dar\u00fcber hinaus f\u00fcr Berufsschulen mit der Ma\u00dfgabe, dass die Verst\u00e4ndigung auch an die Lehrberechtigten zu ergehen hat und an lehrgangsm\u00e4\u00dfigen Berufsschulen dann unmittelbar zu erfolgen hat, wenn die Leistungen der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers auf Grund der bisher erbrachten Leistungen in einem Pflichtgegenstand zum Ende eines Lehrganges mit \u201eNicht gen\u00fcgend\u201c zu beurteilen w\u00e4ren. Ab der 10. Schulstufe von zumindest dreij\u00e4hrigen mittleren und h\u00f6heren Schulen sind im Rahmen dieses beratenden Gespr\u00e4chs auch Unterst\u00fctzungsm\u00f6glichkeiten in Form einer individuellen Lernbegleitung zu er\u00f6rtern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(4)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn das Verhalten einer Sch\u00fclerin oder eines Sch\u00fclers auff\u00e4llig ist, wenn die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler seine Pflichten gem\u00e4\u00df \u00a7 43 Abs. 1 in schwerwiegender Weise nicht erf\u00fcllt oder wenn es die Erziehungssituation sonst erfordert, ist dies den Erziehungsberechtigten unverz\u00fcglich mitzuteilen und der Sch\u00fclerin oder dem Sch\u00fcler sowie den Erziehungsberechtigten von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer oder von der Klassenvorst\u00e4ndin bzw. vom Klassenvorstand oder von der unterrichtenden Lehrerin bzw. vom unterrichtenden Lehrer im Sinne des \u00a7 48 Gelegenheit zu einem beratenden Gespr\u00e4ch zu geben (Fr\u00fchinformationssystem). Dabei sind insbesondere F\u00f6rderma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Verhaltenssituation (zB individuelles F\u00f6rderkonzept, Ursachenkl\u00e4rung und Hilfestellung durch die Schulpsychologie-Bildungsberatung und den schul\u00e4rztlichen Dienst) zu erarbeiten und zu beraten. Dies gilt f\u00fcr Berufsschulen mit der Ma\u00dfgabe, dass die Verst\u00e4ndigung auch an die Lehrberechtigte oder den Lehrberechtigten zu ergehen hat; diese Verst\u00e4ndigungspflicht besteht nicht an lehrgangsm\u00e4\u00dfigen Berufsschulen mit einer geringeren Dauer als acht Wochen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(5)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An Schularten mit leistungsdifferenzierten Pflichtgegenst\u00e4nden ist den Erziehungsberechtigten die Zuordnung zu einem anderen Leistungsniveau w\u00e4hrend des Unterrichtsjahres innerhalb von einer Woche mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(6)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den F\u00e4llen der vorstehenden Abs\u00e4tze treten an die Stelle der Erziehungsberechtigten die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler selbst, wenn sie vollj\u00e4hrig sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(7)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verst\u00e4ndigungen gem\u00e4\u00df den Abs. 1 bis 6 haben ausschlie\u00dflich Informationscharakter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(8)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In der 4. Schulstufe (ausgenommen an Sonderschulen mit eigenem Lehrplan) und in der 8. Schulstufe, in der Mittelschule auch bereits in der 7. Schulstufe, sind die Erziehungsberechtigten gegen Ende des 1. Semesters oder am Beginn des 2. Semesters des Unterrichtsjahres \u00fcber den nach den Interessen und Leistungen der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers empfehlenswerten weiteren Bildungsweg m\u00fcndlich zu informieren, wobei nach M\u00f6glichkeit die Sch\u00fclerin oder der Sch\u00fcler miteinzubeziehen ist. Die Erziehungsberechtigten sind von der Informationsm\u00f6glichkeit nachweislich in Kenntnis zu setzen. Sofern eine m\u00fcndliche Information nicht m\u00f6glich ist und eine Information dennoch geboten erscheint, kann diese schriftlich erfolgen. Die Information hat an Schulen mit Klassenlehrersystem auf Grund einer Beratung der Schulkonferenz und an den \u00fcbrigen Schulen auf Grund einer Beratung der Klassenkonferenz zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(9)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ist ein Fernbleiben der Sch\u00fclerin oder des Sch\u00fclers vom Unterricht in besonderer Weise gegeben, ist mit den Erziehungsberechtigten Verbindung aufzunehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>siehe auch\u00a0\u00a7 19 SchUG\u00a0und\u00a0Fr\u00fchwarnsystem\u200b Information der Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, deren Erziehungsberechtigten und der Lehrberechtigten (1) Die Erziehungsberechtigten von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sind von der Beurteilung der Leistungen der Sch\u00fclerin oder &hellip; <\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[13],"tags":[],"class_list":["post-2622","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-dienstrechts-abc"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2622","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2622"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2622\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2623,"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2622\/revisions\/2623"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2622"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2622"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.teamsalve.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2622"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}