Alleinverdiener-, Alleinerzieherabsetzbetrag

Steuerbuch 2025 – Seite 33 ff, 

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht allen verheirateten bzw. in Partnerschaft lebenden ArbeitnehmerInnen mit mindestens einem Kind zu, wenn sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr gemeinsam mit ihrem Partner/ihrer Partnerin leben und dieser/diese Einkünfte von höchstens € 7.284  jährlich bezieht.
 

Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt jährlich

  • bei einem Kind € 572,
  • bei zwei Kindern € 774.

Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils € 255 jährlich.

Der Alleinerzieherabsetzbetrag steht AlleinerzieherInnen zu.

Alleinerzieherin oder Alleinerzieher ist,

  • wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt
  • und für mindestens sieben Monate die Familienbeihilfe erhält.​

Information Bundesministerium

Informationen Digitales Amt